Was muss ich mitbringen?
Kommen Sie zu den Terminen in bequemer, sportlicher Kleidung. Bringen Sie außerdem bitte zu jeder Behandlung ein eigenes Handtuch mit.
Behandlungsdauer
Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten liegt eine Regelbehandlungszeit von 15 Minuten vor. Wir sind der Meinung, dass dies nicht ausreichend ist um Behandlungserfolge zu erzielen.
Unsere Behandlungszeit beträgt 25 bis 30 Minuten!
Unsere Leistungen liegen somit weit über dem, was von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen einer „normalen“ physiotherapeutischen Behandlung übernommen wird.
Pünktlichkeit
Bitte erscheinen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin, damit wir beispielsweise organisatorische Anliegen im Vorfeld klären können. 5 Minuten vor Behandlungsbeginn sind in der Regel ausreichend.
Rezeptgebühren
Physiotherapeutische Leistungen sind Versicherungsleistungen der Krankenkassen. Übernommen werden jedoch nicht die Gesamtkosten, sodass im Normalfall eine Eigenbeteiligung vorgesehen ist. Diese setzt sich wie folgt zusammen: 10,00 € Rezeptgebühr + 10% des Rezeptwertes. Wir bitten Sie darum, die Rezeptgebühr am Tag der ersten oder zweiten Behandlung zu bezahlen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, teilen Ihnen gerne den genauen Betrag mit.
Befreiung von der Rezeptgebühr
Sollten Sie von der Rezeptgebühr befreit sein, bringen Sie bitte Ihren Befreiungsasweises bzw. eine Kopie davon mit. Bei Ihrer Krankenkasse erfahren Sie, ob Sie Anrecht auf eine Befreiung von der Zuzahlung haben.
Rezeptgültigkeit und Therapiedauer
Eine kassenärztliche Verordnung ist bis 28 nach Ausstellungsdatum gültig, weshalb der Ersttermin während dieser Zeit stattfinden muss.
Eine Verordnung mit 6 Einheiten ist 3 Monate gültig, eine Verordnung mit mehr als 6 Einheiten sogar 6 Monate.
Dadurch können längere Behandlungspausen stattfinden, ohne dass das Rezept die Gültigkeit verliert.
Terminabsagen
Termine ersparen Ihnen und allen anderen Patientinnen und Patienten Wartezeit. Falls Sie einen Behandlungstermin nicht wahrnehmen können, bedeutet dies für uns für die vereinbarte Behandlungszeit einen Arbeitsausfall, den wir nicht kompensieren können. Wir behalten uns daher vor, Ihnen den Ausfalltermin in voller Vergütungshöhe in Rechnung zu stellen.